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Biopiraterie.de

Erschienen in: GiD Gen-ethischer Informationsdienst, Nr. 185, Dezember 2007 Bei den Vertragsstaaten der Konvention über die biologische Vielfalt steht derzeit die Entwicklung ei-
ner Regulierung der Nutzung genetischer Ressourcen weit oben auf der Agenda. Nichtregierungsor-
ganisationen aus sieben Ländern unterstützen mit ihrem Forderungskatalog die Positionen von Netz-
werken indigener Gruppen. Die Kritik an der CBD kann jedoch darüber hinaus gehen.

Von Andreas Riekeberg Wie werden die Gewinne aus der gewerblichen Nut- indigenen und lokalen Gemeinschaften, die die zung genetischer Ressourcen und traditionellen Wis- Ressourcen in der Regel bereitstellen, sie bislang sens aufgeteilt? Wer darf über diese Nutzungen ent- bewahrt und weiterentwickelt haben - die so scheiden? Wie können die Rechte und Zuständigkei- genannten Provider (Anbieter); und dem gegenüber ten international geregelt werden? Dies sind Kernfra- die hauptsächlich aus Industrieländern stammenden gen der Verhandlungen um ein internationales Access Konzerne und Forschungseinrichtungen, die diese and Benefit-Sharing (ABS)-Regime im Rahmen der Ressourcen nutzen wollen - die so genannten User Konvention über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) von 1992.
Verschiedene Interessensträger haben sich zusammen- Dieses zu entwickelnde ABS-Regime ist ein Versuch, geschlossen: 17 biodiversitätsreiche Länder bilden seit auf das Problem der Biopiraterie zu reagieren. Biopi- 2002 die Gruppe der Like Minded Megadiverse Coun- raterie liegt vor, wenn biologisches Material aus den tries (LMMC; siehe Fußnote 2), ihre Mitglieder sind Wäldern, den Gewässern, der Land- und Fischerei- alles so genannte Entwicklungsländer, die die Ver- wirtschaft vor allem von Entwicklungsländern und in- handlungen voranbringen wollen und sich Gewinn aus digenen und lokalen Gemeinschaften genommen, wei- ABS-Regelungen versprechen. Die Bremser-Staaten terentwickelt und in Form von Medikamenten und an- sind vor allem die CBD-Vertragsstaaten Kanada, Aus- dere Produkten patentiert wird - mitunter ohne deren tralien und Neuseeland sowie das Nicht-Vertragsland Wissen oder gar Zustimmung. Es geht um mehr als USA. Diese vier wollen sich kaum auf das Festschrei- peanuts: Schon 1999 wurde der globalen Marktwert ben von Rechten indigener Gruppen festlegen lassen. der Industrie, die biologisches und genetisches Mate- Das International Indigenous Forum on Biodiversity rial nutzt, auf 500 bis 800 Milliarden US-Dollar ge- (IIFB) gründete sich 1996 anlässlich der 3. Vertrags- staaten-Konferenz. Seit 2000 hat es den Status eines Ein wichtiges Forum für die Entwicklung eines ABS- Beraters der Konferenzen in Bezug auf die Umset- Regimes sind die Vertragsstaaten-Konferenzen der zung des Artikels 8(j) der CBD über den Schutz, die CBD, deren 9. Folgekonferenz im Mai 2008 in Bonn Erhaltung und die Nutzung traditionellen Wissens und stattfinden wird. Die Verpflichtung zu ABS-Verhand- traditioneller Praktiken indigener Völker.(Siehe auch lungen ergibt sich aus den Artikeln 15.3 bis 15.7 der das Interview mit Lucy Mulenkei, Kittisak Rattana- CBD . Ein erster Schritt auf dem Weg zu einem ABS- krajangsri und Minnie Degawan in diesem Schwer- Regime waren die so genannten Bonn Guidelines von 2001, doch sind sie nicht rechtsverbindlich. Die Welt-konferenz über nachhaltige Entwicklung in Johannes- burg 2002 verlangte von den Vertragsstaaten darauf-hin, ein verbindliches internationales Regime zu erar- Anfang Oktober fand die 5. Sitzung der offiziellen CBD-Arbeitsgruppe zu ABS in Montreal statt. Auf dieser Konferenz konnte eine Koalition verschiedener NGO aus Deutschland (EED, Forum U+E und Mise- ABS-Verhandlungen im Rahmen der CBD
reor), den USA, der Schweiz, Südafrika, Indien, Ma- Ein internationales ABS-Regime im Rahmen der Kon- laysia und Paraguay(3) eine Stellungnahme abgeben.
vention über biologische Vielfalt sollte Regeln setzen, Die NGO erklärten sich darin solidarisch mit der Posi- wie Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen tion der indigenen Völker, vertreten durch das IIFB. und damit verbundenen traditionellen Wissens fair ge- Sie verlangten, dass zunächst überhaupt ein internatio- teilt und wie andere Vorteile ausgeglichen werden nales Regelwerk zustande kommt. Darin müssten die können. Dies müsste zwischen verschiedenen Parteien entsprechenden Punkte der kürzlich verabschiedeten geschehen. Auf der einen Seite stehen die Länder, UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker aufgenommen werden und schließlich müssten Min- Der Hoodia-Fall war einer der ersten auch in den deststandards gegen Biopiraterie gesetzt und damit die Medien bekannter gewordenen Biopiraterie-Fälle. Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften Das Center for Scientific and Industrial Research geschützt werden.
(CSIR) in Südafrika hatte den in der Hoodia-Pflanze vorkommenden Appetit zügelnden Wirkstoff bereits 1996 patentiert. Das in der Kalahari (einer Wüste, Zehn Punkte umfasst ihr Forderungskatalog für ein in- die sich über mehre Länder im südlichen Afrika er- ternationales Regime: streckt) lebende Volk der San hat mit dem CSIR 1. Freie und vorherige informierte Zustimmung (Prior einen Vertrag ausgehandelt, der den San einen - Informed Consent - PIC) wenn auch kleinen - finanziellen Anteil an verkauf- Erst wenn die Zustimmung indigener Völker, lokaler ten Hoodia-Produkten zugesteht. Zuletzt hatten die Gemeinschaften und Ursprungsländer als Basis einer San - vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft der Verwertung gilt, haben die ursprünglichen Provider indigenen Völker von Südafrika (WIMSA) - im überhaupt eine Chance, in Verhandlungen einzutreten. Frühjahr 2006 Beschwerdebriefe an die Regierun- PIC wirkt der verdeckten so genannten Bioprospekti- gen von Südafrika, Deutschland und der Schweiz on entgegen, bei der beispielsweise Forschungsinstitu- geschickt, in denen die WIMSA fordert, gegen den te junge WissenschaftlerInnen auf Exkursionen schi- illegalen Verkauf von Hoodia-Produkten in diesen cken, um Wissen um traditionelle Heilpflanzen und Ländern vorzugehen. Hoodia ist eine Pflanze, die Heilmethoden zu sammeln, wie das wiederholt im ein Sättigungsgefühl hervorruft. Sie wird von den Rahmen des großer Bioprospektionsprojekte geschah.
San seit mehr als hundert Jahren als Appetitzügler eingesetzt. (Siehe auch www.eed.de und www.ev- 2. Veto-Recht Das Recht, den Zugriff auf genetisches Material und traditionelles Wissen auch abzulehnen, würde die Po-sition indigener Gemeinschaften stärken. Es käme ih- 5. Partizipation aller Rechte-Inhaber rem Anspruch auf kulturelle Selbstbestimmung entge- Die Einbeziehung aller möglichen Rechte-Inhaber ist gen, bestimmtes Wissen und manche Praktiken auch wichtig, um zu verhindern, dass ABS-Vereinbarungen für sich zu behalten zu können und sie nicht der Öf- Konflikte zwischen Gemeinschaften hervorrufen, die fentlichkeit zugänglich machen zu müssen. die gleichen genetischen Ressourcen und traditionel- 3. Definition des Aufteilungsprozesses les Wissen teilen. Ohne die Verpflichtung zur Partizi-pation aller Rechte-Inhaber können verschiedene Indi- Vor dem Zugriff auf genetische Ressourcen und tradi- viduen als Repräsentanten ihrer jeweiligen Untergrup- tionelles Wissen müssen die Bedingungen und Prozes- pen einer indigenen Gruppe gegeneinander ausge- se festgelegt werden, die eine faire und gerechte Auf- spielt werden und die „billigste" Zustimmung als Ba- teilung der Gewinne gewährleisten. Einvernehmlich sis für einen ABS-Vertrag genutzt werden.
festgelegte Bedingungen (Mutually Agreed Terms - MAT) sollen eine Grundvoraussetzung für ABS sein.
6. Multilateraler Mechanismus Hier werden verfälschende Tendenzen der deutschen Wenn genetische Ressourcen und traditionelles Wis- Übersetzungen der englischen Fachbegriffe deutlich. sen aus mehr als einem Land stammen, muss der Ge- Während der Begriff „Benefit-Sharing" in den Provi- winn international geteilt werden. Der Hoodia-Kaktus dern und den Usern von Biodiversität gleichberechtig- (siehe Kasten) etwa wird von verschiedenen San- te Verhandlungspartner impliziert, steht hinter dem im Gruppen genutzt, diese aber leben ohne zentrale Orga- Deutschen oft verwendeten Terminus „Vorteilsaus- nisation in verschiedenen Staaten des südlichen Afri- gleich" der Gedanke an solche Provider-Gruppen, die ka. Einen Mechanismus zu finden, der etwaige Ge- lediglich für entgangenen Nutzen entschädigt werden. winnbeteiligungen gerecht aufteilt, ist schwierig. Im Falle der Hoodia-Verwertung wurde versucht, dies 4. Erneuerung des PIC bei veränderter Nutzung über die Gründung einer Stiftung zu regeln.
Eine neue freie und vorherig informierte Zustimmung 7. Rechtssysteme in Nutzerländern soll nötig werden, wenn die Nutzer oder die Art der Benutzung der genetischen Ressourcen sich ändert, Wenn die Rechtssysteme in Nutzerländern nicht ga- etwa wenn die Nutzungsrechte an einen anderes Un- rantieren, dass Nutzer biologischen Materials den PIC ternehmen veräußert werden oder wenn zum Beispiel und die MAT einhalten, ist ein ABS-Abkommen einer Nutzung als Medikament, auch die Herstellung zahnlos. Daraus folgt auch die Notwendigkeit von von Kosmetika aus der Pflanze folgen sollen.
Sanktionen für die Nichteinhaltung von PIC und MAT.
8. Sicherstellung der Rechtsdurchsetzung ausgeht". Damit werde „die kapitalistische Verwer- Inhaber von Rechten an genetischen Ressourcen und tung von Natur unterstützt". Speziell zum Benefit- traditionellem Wissen müssen die Chance haben und Sharing wurde festgestellt, dass es „nicht gerecht sein mit den Mitteln ausgestattet werden, in den Rechtssys- kann, wenn ein Vertrag mit einer indigenen Gemein- temen der Nutzerländer ihre Ansprüche vertreten und schaft geschlossen wird, aber mehrere Gemeinschaf- durchsetzen zu können. ten - auch über Grenzen hinweg - die entsprechende Pflanze nutzen". Außerdem seien„die oft existieren- Die allermeisten Nutzer-Staaten, unter ihnen auch die den Formen kollektiver Entscheidungsfindung in indi- EU, weigern sich, ein Ursprungs-Zertifikat zur Vorbe- genen und lokalen Gemeinschaften nicht notwendi- dingung für die Patentierung oder für die Marktzulas- gerweise mit einer Verhandlungssituation, wie sie die sung von neuartigen pflanzlichen Produkten zu ma- CBD vorsieht, vereinbar". Betont wird auch, dass „die chen. Erst diese Maßnahme gäbe aber den ursprüngli- konkrete Ausgestaltung eines Benefit-Sharing-Vertra- chen Providern das biologische Material bereitstellen- ges immer von den Kräfteverhältnissen zwischen den den Gruppen die regelmäßige Chance, von der Ver- Verhandlungspartnern abhängt und damit in vielen wendung ihres Materials Kenntnis zu erhalten und Fällen die Akteure des Nordens begünstigt".
dann gegen etwaige Verletzungen ihrer Rechte vorge-hen zu können und nicht auf zufällige Entdeckungen Viele der Aspekte des Diskussionspapiers von 2004 von Biopiraterie angewiesen zu sein. Die Frage nach finden sich auch in den Forderungen des NGO-State- der Rechtsdurchsetzung ist aber auch eine finanzielle ments von Montreal. Doch bleibt die grundsätzliche Frage; die Honorare von Patentanwälten sind ob der Kritik an der CBD außen vor: Sie fördert und legiti- oft erheblichen Streitwerte nicht gering.
miert die Inwertsetzung biologischen Materials als ge-netischer Ressource. 9. Sicherstellung weiterer freier Nutzbarkeit Die BUKO-Kampagne will sich jedoch nicht an einer Beim Hoodia-Fall mussten die San im ABS-Vertrag Optimierung kapitalistischer Naturverwertung beteili- auf die eigene Vermarktung von Hoodia verzichten gen, vielmehr setzt sie sich für deren Überwindung und die vorangegangene Patentierung des Wirkstoffes ein. So bleiben auch die drei abschließenden Forde- „P57" akzeptieren. Die NGO fordern, dass auch nach rungen von 2004 aktuell: einer Vereinbarung über den Zugang, die genetischen Ressourcen und das traditionelle Wissen frei von geis- Patente auf Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, tigen Eigentumsrechten bleiben müssen, die den wei- Menschen und ihre Teile dürfen nicht vergeben teren Zugriff einschränken. Damit wäre eine Patentie- werden. Dies soll in der CBD festgeschrieben rung unzulässig und eine Verzichtsklausel wie bei den San in einem Vertrag unwirksam.
Alle Bioprospektionsprojekte sollen so lange ein- 10. Bewahrung und nachhaltigen Nutzung biologi- gestellt werden, bis die marginalisierten Akteure scher Vielfalt gehört wurden und ihre Forderungen Berücksichtigung gefunden haben.
Ein Problem ist immer der drohende Raubbau an na-türlichen Ressourcen und die Verteuerung ursprüng- Nicht gewinnorientierte Forschung in öffentlicher lich günstiger einheimischer Produkte. Begehrten Hand soll gestärkt und Forschungsförderung und Heilpflanzen droht bei unkontrollierter Wildsamm- (Quer)-Subventionierung für Private einstellt wer- lung die Ausrottung, und schon die Verteuerung kann sie für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen Quellen: Diskussionspapier zur „Konvention über Biologische unerschwinglich machen. So geschah es bei den Vielfalt" (CBD), erstellt von der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie, im Netz unter: www.biopiraterie.de/fileadmin/pdf/cbd_diskpapier.pdf.
Neem-Produkten (5): Früher standen sie in den Her- NGO Statement on an International ABS-Regime (Oktober 2007), im Netz kunftsländern des Neem-Baumes der ganzen Bevölke- unter: www.eed.de > Umwelt rung günstig zur Verfügung, durch die weltweite Nachfrage stiegen die Preise stark an.
(1) Ten Kate, K. & S.A. Laird (1999): The commercial use of biodiversity. Access to genetic resources and benefit-sharing Grundsätzliche Kritik an der CBD
(2) Etwa: gleichgesinnte megadiverse Länder (das heißt Länder mit einer außergewöhnlich großen Biodiversität).
Die BUKO-Biopiraterie-Kampagne hatte schon 2004 (3) African Center for Biosafety (Südafrika), Erklärung von Bern (CH), kritisiert, dass „die CBD mit der Zuweisung von EED (D), Ecoropa, Edmonds Institute (USA), Forum Umwelt und Biodiversität unter staatliche Souveränität und dem Entwicklung (D), Global Forest Coalition, Global Justice Ecology Project Ansatz des Benefit-Sharing von einem Konzept der (USA), Misereor (D), Research & Action in Natural Wealth Administration (Indien), Sobre Vivencia (Paraguay), Third Networld Festschreibung von Eigentumsrechten an der Natur Network (Malaysia), Worldwide Fund for Nature

Source: http://www.biopiraterie.de/fileadmin/pdf/CBD/Zuerst_Respekt_.pdf

Die alichimisten vom wolfgangsee –

St. Wolfgang, 13. Juli 2015 Das 2011 eröffnete Gastrojuwel "Die Kaffeewerkstatt" vom Wolfgangsee ist erwachsengeworden und lässt 2015 wieder mit Innovationen aufhorchen. Abseits von Touristenkitsch und Rösslblues servieren Cornelia & Fritz Wipplinger in den neu ausgebauten Kaffeezimmern oder auf der Sonnenterrasse neben erlesenen Kaffeeköstlichkeiten, regional-internationalem Frühstück, viel Selbstgebackenem nun auch täglich frische hausgemachte Pasta-Kreationen und Kräuter-Koch-Workshops (reginaswildeweiberkueche.blogspot.co.at)

Kmo

Equine Drugs & Medications Presented by Kathy Ott, DVM – Cleary Lake Veterinary Hospital December 13, 2010 A) Commonly Used Drugs 1) Anti-inflammatories (NSAIDs) 2) Antibiotics 3) Sedatives 4) Steroids Therapeutic Hormonal 5) Muscle Relaxants 6) Antihistamines 7) Blocking Agents 8) Reproductive Drugs 9) Anti-ulcer Drugs 10) Eye medications 11) Dewormers 12) Topicals 13) Diuretics 14) Miscellaneous